With years of experience in the senior care industry, our compassionate team of caregivers and professionals is committed to delivering personalized care tailored to the specific requirements.
Choosing us means entrusting the care of your loved ones to a dedicated and experienced team that prioritizes their well-being, offers personalized support, and upholds the highest standards of quality and safety.

We believe in treating our clients with dignity, respect, and empathy, fostering a sense of trust and ensuring their comfort and happiness.
Gesetzlich Versicherte
Liegt eine gültige Blankoverordnung für Ergotherapie vor rechnen wir bei gesetzlich versicherten die erbrachten SELMA Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Verordnung kann vom Haus- oder Facharzt bei entsprechenden Diagnosen ausgestellt werden, insbesondere:
SB1 – Beschwerden an Wirbelsäule, Gelenken oder Extremitäten
PS4 – Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen
Privat Versicherte
Privat Versicherte rechnen direkt gemäß Preisliste mit SELMA ab. Für eine mögliche Kostenerstattung ist in der Regel ein ärztliches Privatrezept für Ergotherapie im Hausbesuch erforderlich (analog zur GKV). Umfang und Höhe der Erstattung hängen vom individuellen Tarif ab.
Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. den Einbau von Haltegriffen) nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (ab Pflegegrad 1).
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem: Einbau von Halte- und Stützgriffen, rutschhemmende Bodenbeläge oder sichere Beleuchtung.
Vorschlag zum Vorgehen:
(1) Wohn-Check durchführen
(2) Gemeinsam entwickelter Maßnahmeplan mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen und Bewilligung abwarten.
(3) Umsetzung durch geeignete Fachbetriebe
(4) Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen und bis zur Förderhöhe erstattet bekommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und koordinieren geeignete Fachpartner. Im Rahmen der ergotherapeutischen Behandlung können wir zudem die sichere Nutzung der umgesetzten Anpassungen üben.
Viele Hilfsmittel und Assistenzsysteme können von Kranken- oder Pflegekassen bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
Medizinische Hilfsmittel (Krankenkasse): Die private Krankenversicherung erstattet medizinische Hilfsmittel je nach Tarif, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Beispiele: Gehstöcke, Rollatoren, Aufstehhilfen.
Pflegehilfsmittel (Pflegekasse): Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Beispiele: Hausnotrufsysteme, Sturzerkennungssensoren. Für technische Pflegehilfsmittel gilt eine Zuzahlung von max. 25 € pro Hilfsmittel.
Vorschlag zum Vorgehen:
(1) Wohn-Check durchführen
(2) Aus von SELMA empfohlenen Hilfsmitteln eine Auswahl treffen. Diese sind bereits mit Blick auf Förderfähigkeit ausgewiesen
(3) Für medizinische Hilfsmittel: Verordnung beim Arzt ausstellen lassen. Bei Pflegehilfsmitteln einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
(4) Nach Genehmigung: Hilfsmittel beziehen und einsetzen. Optional: Ergotherapie-Rezept nutzen, um über SELMA eine sichere Anleitung und Integration der neuen Hilfsmittel in den Alltag zu erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und koordinieren geeignete Fachpartner. Im Rahmen der ergotherapeutischen Behandlung können wir zudem die sichere Nutzung der Hilfsmittel und digitalen Assistenzsysteme einweisen.