Ca. 45 Minuten Analyse von Mobilität und kognitiven Funktionen mit erster Einordnung der Ergebnisse für Wohnsicherheit und Alltag.
Der Termin umfasst:
In der Praxis oder als Hausbesuch
Hausbesuch in Berlin/Brandenburg zzgl. ca. 50 € (je nach Entfernung)
60-90 Minuten Analyse von Alltagssituationen und Wohnumfeld mit Entwicklung eines priorisierten Maßnahmenplans.
Der Termin umfasst:
Hausbesuch in Berlin inklusive.
90-120 Minuten ganzheitliche Analyse von Funktion und Wohnumfeld für individuell abgestimmte Maßnahmeplanung.
Der Termin umfasst:
• Analyse von Mobilität, Kognition und Wohnsituation
• Maßnahmeempfehlungen werden gezielt auf Person, Alltag und Wohnumfeld abgestimmt.
• Abschlussbericht mit priorisierten Maßnahmen und Empfehlungen
Hausbesuch in Berlin inklusive.

Gesetzlich Versicherte
Liegt eine gültige Blankoverordnung für Ergotherapie vor rechnen wir bei gesetzlich versicherten die erbrachten SELMA Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Verordnung kann vom Haus- oder Facharzt bei entsprechenden Diagnosen ausgestellt werden, insbesondere:
SB1 – Beschwerden an Wirbelsäule, Gelenken oder Extremitäten
PS4 – Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen
Privat Versicherte
Privat Versicherte rechnen direkt gemäß Preisliste mit SELMA ab. Für eine mögliche Kostenerstattung ist in der Regel ein ärztliches Privatrezept für Ergotherapie im Hausbesuch erforderlich (analog zur GKV). Umfang und Höhe der Erstattung hängen vom individuellen Tarif ab.
Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. den Einbau von Haltegriffen) nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (ab Pflegegrad 1).
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem: Einbau von Halte- und Stützgriffen, rutschhemmende Bodenbeläge oder sichere Beleuchtung.
Vorschlag zum Vorgehen:
(1) Wohn-Check durchführen
(2) Gemeinsam entwickelter Maßnahmeplan mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen und Bewilligung abwarten.
(3) Umsetzung durch geeignete Fachbetriebe
(4) Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen und bis zur Förderhöhe erstattet bekommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und koordinieren geeignete Fachpartner. Im Rahmen der ergotherapeutischen Behandlung können wir zudem die sichere Nutzung der umgesetzten Anpassungen üben.
Viele Hilfsmittel und Assistenzsysteme können von Kranken- oder Pflegekassen bezuschusst oder vollständig übernommen werden.
Medizinische Hilfsmittel (Krankenkasse): Die private Krankenversicherung erstattet medizinische Hilfsmittel je nach Tarif, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Beispiele: Gehstöcke, Rollatoren, Aufstehhilfen.
Pflegehilfsmittel (Pflegekasse): Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Beispiele: Hausnotrufsysteme, Sturzerkennungssensoren. Für technische Pflegehilfsmittel gilt eine Zuzahlung von max. 25 € pro Hilfsmittel.
Vorschlag zum Vorgehen:
(1) Wohn-Check durchführen
(2) Aus von SELMA empfohlenen Hilfsmitteln eine Auswahl treffen. Diese sind bereits mit Blick auf Förderfähigkeit ausgewiesen
(3) Für medizinische Hilfsmittel: Verordnung beim Arzt ausstellen lassen. Bei Pflegehilfsmitteln einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
(4) Nach Genehmigung: Hilfsmittel beziehen und einsetzen. Optional: Ergotherapie-Rezept nutzen, um über SELMA eine sichere Anleitung und Integration der neuen Hilfsmittel in den Alltag zu erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und koordinieren geeignete Fachpartner. Im Rahmen der ergotherapeutischen Behandlung können wir zudem die sichere Nutzung der Hilfsmittel und digitalen Assistenzsysteme einweisen.
Rechtlich beginnt unsere Zusammenarbeit, sobald Sie einen Termin bei SELMA buchen. Ab diesem Moment gelten die hier beschriebenen Bedingungen für beide Seiten.
Vor Ihrem ersten Termin erhalten Sie von uns einen Behandlungsvertrag, in dem Sie diese AGB schriftlich bestätigen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, alle Regelungen in Ruhe zu lesen, und stellt sicher, dass Sie umfassend informiert sind.
Die Zusammenarbeit gilt für alle gebuchten Termine und Folgetermine, bis sie von Ihnen oder uns beendet wird.
Mit Ihrer Unterschrift im Behandlungsvertrag bestätigen Sie, dass Sie über Art, Umfang und mögliche Risiken der Behandlung aufgeklärt wurden und in die Behandlung einwilligen.
Vor Behandlungsbeginn informieren wir Sie außerdem über die voraussichtlichen Kosten (wirtschaftliche Aufklärung). Bei Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten später erstattet.
Damit die Therapie erfolgreich ist, bitten wir Sie:
- Termine zuverlässig wahrzunehmen
- Empfohlene Übungen und Maßnahmen im Alltag umzusetzen
- Uns über Veränderungen Ihres Gesundheitszustands zu informieren
Eine gute Zusammenarbeit ist die Grundlage für den Therapieerfolg.
Für gesetzlich Versicherte: Bei einer ärztlichen Ergotherapieverordnung (Rezept) rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für zuzahlungspflichtige Personen fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung an.
Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Leistung oder in vereinbarten Intervallen. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto.
Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Mahngebühren zu erheben. Die aktuellen Preise finden Sie auf unserer Webseite.
Hinweis für Minderjährige oder betreute Personen: Bei Patient:innen unter 18 Jahren oder unter gesetzlicher Betreuung ist der gesetzliche Vertreter zur Zahlung verpflichtet.
Bei Privatpatient:innen können die Kosten je nach Versicherung und Tarif ganz oder teilweise erstattet werden. Eine Erstattung ist jedoch nicht garantiert.
Sollte Ihre Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlen, ist die Differenz von Ihnen zu tragen. Wir unterstützen Sie gerne mit Kostenvoranschlägen und Rechnungen für Ihre Versicherung.
Bei gesetzlich Versicherten mit gültigem Ergotherapie-Rezept rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Das Abrechnungsrisiko liegt bei uns. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie zuzahlungspflichtig sind.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage spätestens24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Absage behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
Müssen wir einen Termin absagen, informieren wir Sie so früh wie möglich und bieten Ihnen einen Ersatztermin an.
SELMA erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand ergotherapeutischer Praxis. Wir verpflichten uns zur sorgfältigen Durchführung der vereinbarten Behandlung. Eine Garantie für einen bestimmten Therapieerfolg können wir nicht übernehmen, da dieser von vielen individuellen Faktoren abhängt.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung empfohlener Hilfsmittel oder Wohnanpassungen entstehen, übernimmt SELMA keine Haftung, sofern eine ordnungsgemäße Einweisung erfolgt ist.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Alle relevanten Informationen zu Ihrer Behandlung dokumentieren wir in einer Patientenakte. Dazu gehören Befunde, Behandlungsverlauf, Beratungen und unterschriebene Vereinbarungen.
Ihre Unterlagen bewahren wir mindestens 10 Jahre auf. Sie haben jederzeit das Recht auf Einsicht und können gegen Entgelt eine Kopie anfordern.
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich DSGVO-konform verarbeitet und vertraulich gespeichert. Wir nutzen Ihre Daten für die Beratung, die Umsetzung von Maßnahmen sowie erforderliche Abrechnungsprozesse.
Bei SELMA achten wir konsequent auf Datenhygiene und wägen sorgfältig zwischen Sicherheit und Autonomie der Beteiligten ab. Der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Informationen ist für uns selbstverständlich und Teil unserer fachlichen Identität.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir beraten Sie im Rahmen der Ergotherapie zu:
- Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI
- Medizinischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- (Digitalen) Assistenzsystemen wie Sensorik, Smart Home oder Sicherheitstechnik
Nicht alle Maßnahmen und Hilfsmittel sind vollständig erstattungsfähig. In unserem Bericht weisen wir auf Fördermöglichkeiten hin. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit Ihnen und richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Budget.
Die Beantragung und Abrechnung bei Kostenträgern liegt bei Ihnen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit fachlichen Berichten, begleiten Anträge und vermitteln bei Bedarf an Pflegestützpunkte oder andere Beratungsstellen.
Änderungen dieser AGB teilen wir Ihnen schriftlich mit. Bei Preisänderungen schließen wir vor weiteren Behandlungen eine neue Vereinbarung mit Ihnen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.