Verordnung (GKV)

Gut zu wissen

Voraussetzung für die Behandlung ist eine neurologisch gesicherte Parkinson-Diagnose. Anschließend kann die Verordnung für Ergotherapie durch eine neurologische oder auch hausärztliche Praxis ausgestellt werden.

Ihre Checkliste für die Verordnung

☐ Muster 13 (Formular für Heilmittel/Ergotherapie)
☐ Parkinson-Diagnose ist mit dem passenden ICD-10-Code eingetragen (z.B. G20.0, G20.1 oder G20.11)
☐ Indikationsschlüssel ist angegeben (in der Regel EN2)
☐ Hausbesuch „Ja" ist aqngekreuzt
☐ Verordnung ist maximal 28 Tage alt (ab Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin)
☐ Verordnung liegt beim ersten Termin ausgedruckt bereit

Wichtig: Auf der Verordnung muss das Feld Hausbesuch: „Ja" angekreuzt sein.
Begründung für das ausstellende Praxisteam: Die Therapieziele (Erhalt der Selbstversorgung, Sturzprophylaxe) können nur direkt vor Ort im häuslichen Umfeld erprobt und umgesetzt werden.

Beispiel-Verordnung