Verordnung (GKV)

Gut zu wissen

Voraussetzung für die Behandlung ist eine neurologisch gesicherte Parkinson-Diagnose. Anschließend kann die Verordnung für Ergotherapie durch eine neurologische oder auch hausärztliche Praxis ausgestellt werden.

Ihre Checkliste für die Verordnung

☐ Muster 13 für Ergotherapie wurde ausgestellt
☐ Parkinson-Diagnose mit passendem ICD-10-Code ist eingetragen, z. B. G20.0, G20.1 oder G20.11
☐ Diagnosegruppe EN1 ist angegeben
☐ Sensomotorisch-perzeptive Behandlung als Doppelbehandlung ist verordnet
☐ Hausbesuch „Ja“ ist angekreuzt
☐ Therapiefrequenz 1–2 × wöchentlich ist angegeben
☐ Der erste Behandlungstermin findet innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung statt

Beispiel-Verordnung